btl News | Oktober 12, 2021

Digitale Hauptversammlungen bis August 2022 möglich

Durch die Pandemie konnten seit Frühjahr 2020 Hauptversammlungen für Aktiengesellschaften, Verbände, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften nicht in Präsenz abgehalten werden. Dringend notwendige Haupt- und Mitgliederversammlungen wurden verschoben und wichtige Entscheidungen vertagt. Der Bundestag hat im vergangenen Jahr im Rahmen der COVID-19-Notfallgesetzgebung vorübergehende Regelungen getroffen, damit digitale Versammlungen stattfinden können.

Nun hat der Bundestag die Verlängerung dieser Corona-Regeln bis August 2022 beschlossen, sodass Planungssicherheit für die gesetzlich vorgeschriebenen bzw. in den Satzungen verankerten Haupt- und Mitgliederversammlungen herrscht.

 

Digitale Hauptversammlung, Hybrid-Event oder in Präsenz – auf jeden Fall auf der sicheren Seite

 

Bis auf Weiteres können Versammlungen rein digital aber auch in hybrider Form (Präsenzveranstaltung mit Zuschaltung weiterer Online-Teilnehmer) stattfinden. Über rechtssichere Tools für Online-Votings können Abstimmungen abgehalten und alle notwendigen Beschlüsse problemlos verabschiedet werden.

Mit dieser verlängerten Rechtsgrundlage könnt ihr nun in die Planung für eure Mitglieder- oder Hauptversammlung einsteigen. Wir können bereits auf unzählige Haupt- und Mitgliederversammlungen zurückschauen, die wir zusammen mit unseren Kunden und mit unserer Expertise geplant, begleitet und erfolgreich umgesetzt haben.

Sprecht uns an, unsere Experten finden zusammen mit euch die passende Lösung für eure Versammlung.

Auszug aus dem „GesRuaCOVBekG“:

Der Vorstand kann entscheiden, dass die Versammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle [digitale] Hauptversammlung abgehalten wird, sofern:

  • die Bild- und Tonübertragung der gesamten Versammlung erfolgt,
  • die Stimmrechtsausübung über elektronische Kommunikation (Briefwahl oder elektronische Teilnahme) sowie Vollmachtserteilung möglich ist,
  • ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt wird,
  • eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung eingeräumt wird.

Das Gesetz findet ihr in ganzer Länge hier: „GesRuaCOVBekG“

Leistungen und Produkte, die sich mit digitalen Hauptversammlungen verbinden lassen

Hybrid-Event
Hybrid-Events mit btl – das Beste aus beiden Welten! Ihr möchtet die Sicherheit eurer Kunden...
Verbandstagungen
Deine Verbandstagung als rein digitales oder hybrides Event: Mitglieder überregional online...
Digital-Events
Streaming – dein Trend-Event! Durch Videokonferenzen, Live-Streams oder interaktive...
Digital-Streaming-Studio
Streaming-Studios überall in Deutschland! Mit unseren bundesweiten Streaming-Studios und unseren...
Individuelles TV-Studio
Individuelles TV-Studio nach deinen Vorstellungen! Ihr plant regelmäßige Studio Produktionen wie...
Online-Hauptversammlung
Was macht ein rechtssicheres Voting aus? Online-Voting? Kein Problem! Zusammen mit Voting Partner...
Setbau und Bühnenbau
Dein Erfolg hat bei uns oberste Priorität. Deshalb formen wir in unserer Beratung den Rahmen für...
Podesterie
Es sind nicht nur Bretter, die die Welt bedeuten!   Wir realisieren eure Idee von Laufstegen,...
Dolmetschertechnik
Dolmetschertechnik setzen wir bereits seit vielen Jahren ein. Damit begleiten und unterstützen wir...
Video & Bild
Mit Hilfe der verschiedenen Varianten können zum Beispiel Präsentationen, Werbefilme und...