Ziel des HinSchG ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Das HinSchG verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen (sog. „Whistleblowern“) und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.

    Die Angabe deiner Email-Adresse sowie deines Namens ist freiwillig. Du kannst uns dein Anliegen selbstverständlich auch anonym mitteilen. Verzichte dazu einfach auf die Angabe deiner Daten. Bitte beachte jedoch, dass wir dich, sofern du keine Email-Adresse angibst, nicht über den aktuellen Bearbeitungsstand deines Anliegens informieren können.

    Sofern keine weiteren Personen beteiligt waren, bitte dieses Feld nicht ausfüllen.


    Wird ein Hinweis abgegeben, so wird die interne Meldestelle, vertreten durch Herrn Andreas Hahn, dies dem / der Hinweisgeber:in innerhalb von sieben Werktagen bestätigen.

    Die interne Meldestelle wird dem / der Hinweisgeber:in binnen drei Monaten über ergriffene Maßnahmen informieren, sofern der Hinweis nicht anonym erfolgte.

    Du möchtest mehr über das Verfahren wissen?
    Hier kannst du das HinSchG und die damit verbundenen Vorgaben und Richtlinien nachlesen.

    Kontakt Meldestelle:
    btl next GmbH
    Herr Andreas Hahn
    Bochumer Str. 89
    40472 Düsseldorf
    Tel: 0211-90449-520
    Email


    1 Als "Tatbestand" sind folgende zwei Fälle denkbar:
    1. Es handelt sich um eine Straftat.
    2. Es handelt sich um ein Bußgeldvergehen.